Die Besonderheiten des REITs sind gesetzlich im REITG geregelt. Nach § 1 Abs. 1 REITG beschränkt sich der Unternehmensgegenstand darauf, Eigentum an in- und ausländischen Immobilien mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Abgesehen von der Börsennotierung müssen REITs weitere Voraussetzungen zur Erlangung des REIT-Status erfüllen.
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